Dem Verein kann jede natürliche Person als aktives oder passives Mitglied angehören.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen.
Ist eine Aufnahme auf Grund von voll ausgelasteten sportlichen Einrichtungen des Vereins nicht möglich, so wird der Antrag in einer Warteliste geführt.